Die Konzertmusikbewertung - kurz Wertungsspiel genannt - dient:
- der Hebung des musikalischen Niveaus der Blasorchester
- der Intensivierung der Probenarbeit in den Blasmusikkapellen
- der Feststellung des musikalischen Leistungsstandes der Orchester
- der Verbreitung gehaltvoller, empfehlenswerter Blasmusikliteratur und
- der Förderung des zeitgenössischen österreichischen Blasmusikschaffens
Jedes Blasorchester, welches dem Blasmusikverband angehört, darf an einer Konzertmusikbewertung teilnehmen. Maximal drei Aushilfen (Substituten) darf ein Orchester heranziehen wenn die Notwendigkeit hierfür glaubhaft nachgewiesen werden kann.
In der Regel ist bei einem Wertungsspiel ein Pflichtstück und ein Selbstwahlstück aus dem Blasmusikkatalog vorzutragen.
Bei längeren Werken beschließt die Jury die Auswahl der vorzutragenden Sätze.
Die Komposition muss jedoch vom Orchester in ihrer Gesamtheit einstudiert sein.
Die zur Auswahl stehenden Musikstücke sind in 5 Schwierigkeitsgrade eingeteilt:
Kategorie A (sehr leicht)
Kategorie B (leicht)
Kategorie C (mittelschwierig)
Kategorie D (schwierig)
Kategorie E (sehr schwierig)
Kategorie S Sonderklasse für spezielle Orchester
Der Landeskapellmeister bestellt drei Juroren welche die Bewertung des Orchesters vornehmen.
Jedem Juror stehen bei der Beurteilung der zehn Kriterien pro Musikstück 10 Punkte zur Verfügung:
1. Intonation
2. Ton-/Klangqualität
3. Phrasierung und Artikulation
4. Technische Ausführung
5. Rhythmische Ausführung und Zusammenspiel
6. Tempo
7. Dynamik und Klangbalance
8. Stilempfinden und Interpretation
9. Stückwahl im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des Orchesters
10. Künstlerischer und musikalischer Gesamteindruck
Die Durchschnittswerte der Bewertungsergebnisse jedes einzelnen Jurors ergebende die Gesamtpunkteanzahl.